Fragen & Antworten
Beitragsrechnungen / Beiträge
Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung immer in schriftlicher Form - möglichst per Einschreiben - bis 30.09. in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Dies gilt auch für die Kündigung von Abteilungsmitgliedschaften.
Eine verkürzte Kündigungsfrist von 3 Monaten räumen wir ausnahmsweise ein, wenn der erste Wohnsitz an einen Ort verlegt wird, der weiter als 50 km von Bonn entfernt ist. Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem uns eine Ummeldebescheinigung vorliegt.
Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung dann möglich, wenn durch ein ärztliches Attest eine dauerhafte komplette Sportunfähigkeit nachgewiesen wird (nicht nur vorübergehend oder nur für eine Sportart).
Die Jahresrechnung bzw. das Jahresanschreiben bei Lastschrift geht bei einer Familienmitgliedschaft immer nur an den Zahler (dies kann auch ein Kind sein, wenn es vor dem Erwachsenen Vereinsmitglied war). Es ist nicht möglich, alle Familienmitglieder namentlich aufzuführen. Der Status der Familienmitgliedschaft (z. B.: 2 Erw. oder 2 Erw./2 Jgdl. oder Jugendliche bis 18) ist aber in jedem Schreiben aufgeführt.
Wir bitten alle, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ihre Bankverbindung zu überprüfen. Die Daten, die bei uns hinterlegt sind, finden Sie in dem oben erwähnten Anschreiben. Sollte es nach dem Einzug des Jahresbeitrages Rückbuchungen geben, werden wir von der jeweiligen Bank mit mindestens 3 Euro pro Rückbuchung belastet. Liegt der Fehler nachweislich beim Mitglied, muss das Mitglied diese Rückbuchungsgebühren tragen. Bitte überprüfen Sie Ihre Daten sorgfältig und teilen Sie uns rechtzeitig Änderungen mit. Sie ersparen uns allen, auch Ihnen, Zeit und Kosten. Bitte helfen Sie mit, solche unnötigen Kosten zu vermeiden.
Gemäß § 2.6 der Beitrags- und Gebührenordnung gilt:
„ Die Mitglieder erhalten jährlich eine Mitteilung über die für das nächste Jahr zu entrichtenden Beiträge. Der angeforderte Betrag ist so rechtzeitig zu entrichten, dass er zu Beginn des neuen Geschäftsjahres beim Verein eingegangen ist.
Ist der zur Zahlung fällige Beitrag nicht bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres eingegangen, mahnt die Geschäftsstelle den Betrag gebührenpflichtig an. Erfolgt auch bis zum 28. Februar des Geschäftsjahres die Beitragszahlung nicht oder nicht in voller Höhe, wird der Beitrag ein zweites Mal angemahnt mit dem Zusatz, dass das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen werden kann, die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende Jahr dadurch aber nicht berührt wird. Nach Ablauf eines weiteren Monates kann die Geschäftsstelle einen vollstreckbaren Mahnbescheid erwirken und die weitere Bearbeitung der Angelegenheit einem Anwaltsbüro übergeben.“
Alle Einzelmitglieder ab 18 Jahren, auch wenn sie noch Schüler sind oder sich in einer Ausbildung befinden, haben den Zahlerstatus „Erwachsene“. Jeder, der bis zum 31.01. den aktuellen Ausweis (Schüler, Student, Azubi etc.) vorlegt, hat Anspruch auf Erstattung der Differenz vom Erwachsenen- zum Jugendbeitrag. Sie können uns entweder die Kopie des Studierenden-/Schülerausweises zuschicken oder persönlich in der Geschäftsstelle vorbeibringen. Je nach Zahlweise wird der Betrag verrechnet bzw. ausgezahlt. Innerhalb einer Familienmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit für Schüler, Studenten, Azubis etc., unter Vorlage der entsprechenden Nachweise die Differenz ausgezahlt zu bekommen.
Alle Einzelmitglieder, die 18 Jahre oder älter sind, auch wenn sie noch Schüler sind oder sich in einer Ausbildung befinden, haben den Zahlerstatus „Erwachsene“. Jeder, der bis zum 31.01. eines laufenden Beitragsjahres den aktuellen Ausweis (Schüler, Student, Azubi etc.) vorlegt, hat Anspruch auf die Differenz vom Erwachsenen- zum Jugendbeitrag. Sie können uns entweder die Kopie des Studierenden-/Schülerausweises zuschicken oder persönlich in der Geschäftsstelle vorbeibringen - idealerweise bis Okt./Nov. vor Erstellung der Jahresrechnungen. Dann kann die Ermäßigung für den folgenden Beitrag schon berücksichtigt werden. Je nach Zahlweise wird der Betrag verrechnet bzw. ausgezahlt. Innerhalb einer Familienmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit für Schüler, Studenten, Azubis etc., unter Vorlage der entsprechenden Nachweise die Differenz ausgezahlt zu bekommen.
BuT Antrag ausfüllen und vom Verein unterschreiben lassen. Antrag wird an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Antragssteller erhalten dann Post nach Hause!
Nein, einen Rabatt für Menschen mit Behinderung sieht unsere Gebührenordnung nicht vor.
Kurse / Schwimmen
Die Bahnen 1-3 sind normalerweise durchgehend für unsere Mitglieder zum freien Training reserviert.
Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass statt der regulären Badeshorts von den Schwimmbadnutzern (Schulschwimmen, Sportkurse, Einzelnutzer) Turnhosen genutzt wurden, oftmals zzgl. Unterwäsche oder mit Taschen, in denen sich teilweise noch Papiertaschentücher oder ähnliches befanden, die dann beim Schwimmen im Wasser verblieben.
Da es für unsere Schwimmmeister nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist, ob es sich um Badeshorts oder um Turnhosen oder ähnliches handelt, ob die Hose Taschen hat oder nicht und ob noch eine Unterhose unter dem angeblichen Badeshort getragen wird, wurde aus hygienischen Gründen das Schwimmen in Badeshorts und anderen Shorts generell verboten.
Ja. Zum Verschließen ist eine 1 € oder eine 2 € Münze erforderlich, die nach dem Gebrauch wieder ausgeworfen wird.
Der aktuelle Badbelegungsplan und auch die Ferienpläne hängen zum einen am Eingang des Schwimmbades aus und sind zum anderen auf der Homepage unter Sportstätten > Schwimmbad gespeichert
Eine regelmäßige Nutzung des Schwimmbades ist nur für SSF Mitglieder und im Rahmen von gebührenpflichtigen Schwimmkursen möglich. Nichtmitglieder können geben Erwerb einer Probeschwimmkarte (5 € pro Training) bis zu dreimal ein Probetraining durchführen.
Die Logindaten dienen uns zur Erhebung eines Auslastungsprotokolls der Sportstätten. So können wir genauer erfassen, wann in den einzelnen Sportstätten die Stoßzeiten sind und wann etwas weniger Betrieb herrscht. Insbesondere beim Schwimmbad ist es außerdem sehr wichtig, dass wir die Auslastung gegenüber der Stadt Bonn nachweisen können.
Eine mitgliederbezogene Auswertung der Daten erfolgt nicht.
In den meisten unserer Sportangebote ist es problemlos möglich ein bis zwei Mal zu schnuppern. Danach ist bei Interesse eine Anmeldung für das entsprechende Angebot vorzunehmen!
Die Buchung von Schwimmkursen ist nur online möglich unter:
Bei den Schwimmkursen ist pro Kind maximal eine persönliche Begleitperson zugelassen. Sofern die Begleitperson während des Kurses im Bad bleibt, muss sie sich im Bereich des Lehrbeckens aufhalten und Badebekleidung tragen.
Für den bestmöglichen Lernerfolg sollten die Kinder ab den Seepferdchenkursen alleine am Kurs teilnehmen. Manchen Kindern fällt es schwer sich zu konzentrieren, solange die Eltern am Rand dabei sitzen. Daher bitten wir alle Eltern, die Kinder ab der zweiten Stunde nicht mehr (an den Beckenrand) zu begleiten.
Als Mitglied der SSF Bonn können Sie das Schwimmbad auch selbst nutzen und während der Kurszeit auf mind. 3 der 50 m-Bahnen schwimmen. Fragen Sie hier gerne in unserer Mitgliederberatung nach den Konditionen unter 0228-676868 oder unter info@ssfbonn.de.
Der Anmeldebeginn wird zu fixen Terminen auf der Homepage bekannt gegeben. Vorabanmeldungen sind nicht möglich.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 TN bei den Minis und 15 TN ab den Frechdachsen.
Geschwisterkinder, die ebenfalls teilnehmen wollen, müssen immer mit angemeldet werden und dürfen nur mit in den Kurs, wenn sie vom Alter her reinpassen.
Sportkleidung für Kinder und Eltern ist bei den Kursen verpflichtend.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung zur Kursteilnahme.
In den Schulferien finden keine Kursangebote statt (keine KiA, keine Kurse).
Bei Angabe einer E-Mailadresse erhalten Sie bei Kursausfällen eine Infomail. Außerdem finden Sie Infos auf der Homepage.
Diverse Fragen
In der Regel am ersten Samstag im September.
Nach Möglichkeit in der letzten Woche der Oster-, Sommer- und Herbstferien in der Dreifachhalle im Sportpark Nord.
Ja. Gutscheine können an der Infotheke erworben werden.
Nein.
Bei verlorenen Gegenständen können Sie sich entweder an unsere Hallenwarte oder an das Schwimmmeisterteam wenden.
Nein
Offizielle Vereinskleidung gibt es keine. Auf der Seite von SWIM-TOTAL können Sie jedoch Kleidung in Vereinsfarben erwerben.
Die Abteilungsleitung wird von den Mitgliedern der jeweiligen Abteilungen gewählt. Die Abteilungsversammlungen finden i.d.R. jährlich statt und werden öffentlich angekündigt über einen Aushang im Eingangsbereich des Sportpark Nord und durch Veröffentlichung auf der Homepage im Bereich Veranstaltungen. Das bedeutet, dass Sie als Mitglied der Abteilung mitbestimmen können, wer gewählt wird.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns natürlich gerne in der Geschäftsstelle anrufen.
